Awareness

Awareness-Konzept

1. Einleitung

Der PMJB veranstaltet die PoMiKo als Fachkonferenz zum Thema „Aspekte des postmigrantischen Rechts“. Neben dem fachlichen Programm ist es uns wichtig, einen Rahmen zu schaffen, in dem sich alle Teilnehmenden sicher und respektiert fühlen – in den Vorträgen, in den Pausen und beim Abendprogramm.

Dieses Konzept beschreibt, wie wir Awareness-Arbeit auf dieser Konferenz verstehen, an wen du dich wenden kannst und wie wir in Fällen von Diskriminierung, Belästigung oder anderen Grenzüberschreitungen vorgehenEs richtet sich an alle Teilnehmenden, das Orga-Team und das Awareness-Team gleichermaßen. Das Konzept ist ein lebendiges Dokument und kann durch Feedback angepasst werden. 

2. Ausgangsbasis für die Konferenz

2.1 Verhalten, das wir uns wünschen

Wir wollen einen Raum für fachlichen Austausch bieten, in dem unterschiedliche Meinungen, Erfahrungen und auch kontroverse Diskussionen Platz haben. Diese Vielfalt hat ihre Grenzen dort, wo fundamentale Menschenrechte verletzt werden. Wir beziehen uns dabei auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und das deutsche Grundgesetz als gemeinsame Basis. 

Voraussetzung für alle Diskussionen ist ein respektvoller Umgang miteinander, der Multiperspektivität zulässt, ohne dass Einzelne dabei verletzt werden. Wir bitten alle Teilnehmenden, achtsam mit Sprache umzugehen und sich bewusst zu machen, dass eine Aussage, die für die eine Person harmlos ist, für eine andere diskriminierend und verletzend sein kann.

Wir bitten zudem, Pronomen und Selbstbezeichnungen anderer zu respektieren und auf ausgewogene Redeanteile zu achten.

2.2 Verhalten, das wir nicht tolerieren

Wir stellen uns gegen Diskriminierung jeglicher Art und tolerieren keinen Rassismus, Antisemitismus, Sexismus, Queerfeindlichkeit, Fettfeindlichkeit, religionsbezogene, ableistische oder altersbezogene Diskriminierung.

Kommentare, Symbole, Verhaltensweisen oder Handlungen, die rassistisch, diskriminierend, demütigend, herabwürdigend oder verletzend sind oder das Wohlbefinden einer Person oder Gruppe beeinträchtigen, werden nicht geduldet. Das gilt für verbale und non-verbale Belästigung ebenso wie für Gewalt, Drohungen oder das Anstiften dazu – unabhängig davon, ob dies während des fachlichen Programms, in den Pausen oder beim Abendprogramm geschieht.

2.3. Bilder, Videos und soziale Medien

Um einen sicheren Raum zu gewährleisten, gelten folgende Regeln für Aufnahmen:

  • Einwilligung: Bitte fragt vor jedem Foto oder Video andere Teilnehmende um deren ausdrückliche Zustimmung. Dies gilt besonders in Pausen und informellen Settings.
  • Tabu-Zonen: Im Rückzugsraum ist jegliche Aufnahme untersagt.
  • Social Media: Das Posten von Inhalten der Konferenz ist erwünscht, aber bitte respektiert, dass manche Teilnehmende nicht erkennbar sein möchten. Nennt bei Zitaten immer den Kontext und vermeide vereinfachende Darstellungen komplexer Diskussionen.
  • Verstoß: Das heimliche Filmen oder Verbreiten von Bildern gegen den Willen Betroffener wird als schwerwiegende Grenzüberschreitung gewertet und kann zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.

3. Was verstehen wir unter Awareness?

3.1 Definition

Awareness bedeutet, für Machtverhältnisse sensibilisiert zu sein, die eigene Position darin zu reflektieren und entsprechend zu handeln. Grenzüberschreitungen – körperlich, psychisch oder persönlich – können bewusst oder unbewusst geschehen. Awareness-Arbeit unterstützt Menschen, die eine solche Grenzüberschreitung erlebt haben, ohne das Erlebte infrage zu stellen.

Wir wollen auf der Konferenz einen Raum schaffen, der Risiken von Diskriminierung und Grenzüberschreitungen senkt. Dabei achten wir besonders auf den Schutz von Menschen die von Rassismus, Antisemitismus, Diskriminierung, Gewalt und Ausschluss negativ betroffen sind. 

Es geht uns nicht um Bestrafung, sondern zunächst darum, der negativ betroffenen Person zu helfen und einen Vorfall so zu bearbeiten, dass er sich nicht wiederholt. Wo Konsequenzen notwendig sind, entscheidet darüber die Orga-Leitung, nicht das Awareness-Team selbst.

Awareness-Arbeit umfasst auch den Umgang mit Mikroaggressionen – oft unbeabsichtigten Äußerungen oder Gesten, die rassistische und diskriminierende Botschaften transportieren. Auch hier steht das Awareness-Team für Sensibilisierung und Unterstützung zur Verfügung.

3.2 Drei Grundprinzipien
unserer Awareness-Arbeit

  • Konsens und Zustimmung: Individuelle Grenzen werden respektiert. „Nein" bedeutet immer nein – nur ein aktives „Ja" ist eine Zustimmung. Das gilt für Berührungen genauso wie für Gespräche über sensible Themen. Keine Berührung ohne explizites Einverständnis.

Um unsere Arbeitsweise klar zu benennen, verwenden wir im Konzept den Begriff ‚negativ betroffene Person‘ (nbP), um zu betonen, dass die Person von einer Grenzüberschreitung negativ betroffen ist – nicht ‚nur‘ betroffen im allgemeinen Sinne. 

  • Definitionsmacht: Die nbP allein bestimmt, wo für sie eine Grenze überschritten wurde und wie schwer das wiegt. Diese Einordnung kann sich jederzeit ändern und wird nicht durch wiederholtes Nachfragen angezweifelt.
  • Parteilichkeit: Wir stellen uns auf die Seite der nbP, statt eine neutrale
    Vermittler*innenrolle einzunehmen. Sollte ein Teammitglied aus irgendeinem
    Grund die nötige Parteilichkeit nicht garantieren können, wird die Betreuung an eine andere Person im Awareness-Team abgegeben.

3.3 Negativ betroffene Person und
grenzüberschreitende Person

Die nbP steht im Mittelpunkt unserer Arbeit, bestimmt das weitere Vorgehen und steht nie unter Rechtfertigungsdruck. 

Auch bei unbewussten Handlungen bleibt die Wirkung für die nbP gültig. Die fehlende Absicht entbindet nicht von der Verantwortung, die Grenze zu respektieren. Bei der grenzüberschreitenden Person geht es uns nicht um eine pauschale Verurteilung, sondern um die konkrete Handlung und einen Reflexionsprozess. 

4. Wenn ich selbst grenzüberschreitend oder diskriminierend gehandelt habe

Es kann passieren, dass man unbewusst die Grenze einer anderen Person überschreitet oder sich rassistisch oder diskriminierend ausgedrückt hat. Wird man darauf hingewiesen, empfehlen wir, nicht sofort zu erklären, zu diskutieren oder sich zu rechtfertigen, sondern das Verhalten zunächst zu unterlassen und in Ruhe zu reflektieren. Das Awareness-Team steht für ein klärendes Gespräch zur Verfügung.

5. Im Fall einer Grenzüberschreitung

5.1 Wenn du negativ betroffen bist

Melde dich direkt oder anonym beim Awareness-Team. Du entscheidest selbst, wie du den Vorfall einordnest und welche Unterstützung du möchtest. Es liegt nicht in deiner Pflicht, eine Lösung zu finden – wir übernehmen die Verantwortung für Schutzmaßnahmen und besprechen alle Schritte in enger Abstimmung mit dir.

5.2 Wenn du etwas beobachtest

Schau nicht weg. Handle solidarisch: Mach andere aufmerksam, wende dich an das Awareness-Team. Wenn du unsicher bist, ob eingegriffen werden sollte - hol lieber das Awareness-Team dazu, als nichts zu tun. Auch anonyme Hinweise nehmen wir ernst.

5.3 Wenn du dich übergriffig oder diskriminierend verhalten hast

Hör zu. Übernimm Verantwortung. Auch du kannst dich ans Awareness-Team wenden – wir begleiten dich im Reflexionsprozess.

5.4 An wen können sich Teilnehmende wenden?

Unser Awareness-Team ist während der gesamten Konferenz, einschließlich des Abendprogramms, ansprechbar und an ihren Westen erkennbar. Zusätzlich gibt es eine feste Anlaufstelle beim Ruhe- und Gebetsraum. Wir bemühen uns, als Awareness-Team divers besetzt zu sein, sind uns aber bewusst, dass nicht jede Perspektive darin vertreten sein kann.

5.5 Kontaktmöglichkeiten

  • Persönlich: Das Awareness-Team kann jederzeit direkt angesprochen werden.
  • Awareness-Telefon: Die Kontaktdaten teilen wir dir nach erfolgter Anmeldung mit.
  • Feste Anlaufstelle: Ruhe und Gebetsraum
  • Anonyme Meldung: Über unser Kontaktformular auf der Website. Bitte gib keine personenbezogenen Daten an, um deine Anonymität zu wahren. Meldungen werden laufend geprüft und vertraulich behandelt.

Auch nach der Konferenz bleiben wir für Meldungen bis zu zwölf Wochen ansprechbar. Bitte beachte jedoch, dass für dringende Maßnahmen während
der Konferenz die unmittelbare Präsenz des Awareness-Teams entscheidend ist. Spätere Meldungen helfen uns, die zukünftigen Veranstaltungen langfristig sicherer zu gestalten.

5.6 Ablauf unserer Awareness-Arbeit

Wir werden aktiv, wenn (1.) eine nbP uns um Unterstützung bittet, (2.) wir selbst eine potenziell übergriffige oder diskriminierende Situation beobachten, oder (3.) uns eine Meldung von einer beobachtenden Person erreicht.

  • Wir fragen die nbP nach ihrem Befinden und bieten Unterstützung an. Wird keine Unterstützung gewünscht, respektieren wir das und weisen darauf hin, dass wir auch später noch ansprechbar sind.
  • Ist ein Eingreifen erwünscht, reagieren wir ruhig und parteilich auf Seite der nbP. Körperkontakt findet nur statt, wenn die nbP das ausdrücklich wünscht.
  • Die nbP hat zu jedem Zeitpunkt die Kontrolle über die Situation, wird über jeden Schritt informiert und bestimmt das weitere Vorgehen.
  • Wir bieten an, sich zurückzuziehen, eine Vertrauensperson zu kontaktieren oder die grenzüberschreitende Person der Veranstaltung verweisen zu lassen – Letzteres entscheidet die Orga-Leitung basierend auf dem Hausrecht.
  • Wünscht die nbP keinen Ausschluss der grenzüberschreitenden Person, respektieren wir das. Halten wir einen Ausschluss aus Gründen des Schutzes anderer Teilnehmender dennoch für unerlässlich, klären wir dies mit der Orga-Leitung – transparent und unter Einbezug der nbP. 

Hinweis zum Hausrecht: Die organisatorische Durchsetzung – insbesondere räumliche Trennung oder Ausschluss vom Gelände – erfolgt durch die Veranstaltungsorganisation (Orga-Leitung).

  • Bei akuter körperlicher Gefährdung oder Straftaten informiert das Awareness-Team die Orga-Leitung, die im Rahmen des Hausrechts weitere Schritte einleitet – einschließlich der Alarmierung von Polizei oder Rettungsdienst, wenn dies für die Sicherheit aller notwendig ist.
  • Möchte die nbP die Konferenz verlassen, organisieren wir auf Wunsch ein Taxi oder eine Begleitung. Wir vermitteln bei Bedarf an passende externe Beratungsstellen.

5.7 Grenzen unserer Awareness-Arbeit

Das Awareness-Team leistet ausdrücklich nicht:

  • Professionelle psychologische Hilfe oder Krisenintervention.
  • Einen weiterführenden Aufarbeitungsprozess mit der grenzüberschreitenden Person (z. B. im Sinne von Transformative Justice).
  • Eigenständige Befragungen, Tatsachenfeststellungen oder Sanktionsentscheidungen – das liegt bei der Orga-Leitung.
  • Deeskalation bei stark eskalierten, aggressiven oder medizinischen Notfällen allein – hier wird sofort Security bzw. der Rettungsdienst (112) gerufen.
  • Wir sind außerdem an geltendes Recht und das Hausrecht des jeweiligen Veranstaltungsortes gebunden.

5.8 Was Teilnehmende selbst tun können

Wir sehen Awareness als gemeinsame Verantwortung und freuen uns, wenn Teilnehmende selbst aktiv werden – dabei ist es wichtig, die eigene Grenzüberschreitung zu kennen. Bei Unsicherheit darf jederzeit das Awareness-Team hinzugezogen werden. Hilfreiche Fragen, um eine nbP zu
unterstützen:

  • Was würde dir gerade helfen?
  • Möchtest du Vorschläge, was wir tun können?
  • Möchtest du lieber allein sein, oder soll ich bei dir bleiben?
  • Soll ich jemanden suchen, den du kennst?
  • Soll ich das Awareness-Team holen?
  • Körperkontakt nur, wenn die nbP das ausdrücklich wünscht.

Wenn du eine Situation beobachtest, die dir suspekt erscheint (z.B. subtile Beleidigungen), zögere nicht, das Awareness-Team hinzuzuziehen. Oft ist es schwer, allein einzuschätzen, ob etwas 'nur' unhöflich oder bereits verletzend war – wir helfen bei der Einordnung.

Wenn du dir unsicher bist, ob du eingreifen sollst: Hole lieber das Awareness-Team dazu, als abzuwarten. Wenn du merkst, dass eine Situation dich selbst überfordert, ist es völlig in Ordnung, dich zurückzuziehen und das Awareness-Team zu rufen.

6. Rückzugsraum

Während der gesamten Konferenz, einschließlich des Abendprogramms, steht ein Rückzugsraum zur Verfügung (Ruhe- und Gebetsraum). Er steht allen Teilnehmenden offen, die sich zurückziehen möchten, überreizt sind oder sich kurz ausruhen wollen, und ist mit Getränken,Snacks, Anti-Stress Tools und Sitzgelegenheiten ausgestattet.

Wenn eine nbP sich allein im Rückzugsraum aufhalten möchte, achten wir darauf, dass nur Personen Zutritt erhalten, die sie selbst namentlich benennt.

7. Unser Awareness-Team und unsere Arbeitsweise 

Unser Awareness-Team besteht aus engagierten Freiwilligen, die speziell für diese Konferenz eingebunden wurden. Wir sichern unsere Arbeit durch folgende Strukturen:

  • Buddy-System: Wir treten niemals allein auf. Alle Einsätze werden mindestens zu zweit durchgeführt, um gegenseitige Unterstützung zu gewährleisten.
  • Parteilichkeit & Reflexion: Wir stützen uns auf die Definitionsmacht der nbP.
    Innerhalb des Teams tauschen wir uns regelmäßig über schwierige Situationen aus.
  • Externe Anbindung: Für Fälle, die über unsere Möglichkeiten hinausgehen, vermitteln wir bei Bedarf an externe Fachberatungsstellen.  
  • Unsere Grenzen: Wir sind keine medizinischen, psychologischen oder rechtlichen Fachstellen. In akuten Krisensituationen (z.B. Gesundheitsnotfälle, akute Gewaltdrohungen) lösen wir über die Orga-Leitung professionelle Hilfe aus
  • Hinweis: Wenn du dich mit einer bestimmten Person im Awareness-Team nicht wohl fühlst, kannst du dich jederzeit an eine andere Person im Awareness-Team oder an die Orga-Leitung wenden.

Dieses Konzept lebt von deiner Mitwirkung. Wenn du bemerkst, dass wir einer Sache nicht gerecht werden, sprich uns an – wir lernen ständig dazu.

8. Barrieresensibilität

Wenn du Fragen zur Barriere­freiheit hast oder Anpassungen brauchst, kannst du dich jederzeit an das Awareness-Team wenden. Wir wissen, dass Bedürfnisse unterschiedlich sind und sich auch spontan zeigen können. Bitte zögere nicht, dich zu melden – wir schauen gemeinsam, wie deine Teilnahme an der Konferenz bestmöglich gelingen kann.

9. Gesundheit

Die Gesundheit aller Teilnehmenden ist uns wichtig. Wenn du Krankheitssymptome hast, bleib bitte zu Hause. Falls du dich nicht ganz fit fühlst und trotzdem teilnehmen möchtest, sprich uns an – wir schauen gemeinsam, was verantwortungsvoll möglich ist. Masken können jederzeit freiwillig getragen werden.

Dieses Konzept und Code of Conduct wurden mit Unterstützung von Aïma Samat erstellt und vom Vorstand des PMJB angenommen. Fragen oder Anmerkungen zum Konzept gerne an kontakt@machtklar.de


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